Gesetze & Vorschriften
Wer ist betroffen, was ist erforderlich, und was passiert, wenn es fehlt, Gesetz für Gesetz.
Anforderungen in Ihrem Land
Wählen Sie Ihr EU-Land, um eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Anforderungen zu sehen: als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
🦺 Gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung
Jedes EU-Land verlangt eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG.
Lokal bezeichnet als: Arbeitsplatzevaluierung
Turnus: Überprüfung bei Änderungen (§§ 4–5 ASchG)
📣 Hinweisgebersystem
Nationales Gesetz: HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Ein interner Meldekanal ist ab 50 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben
Externe Behörde: Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
🔐 DSGVO (EU-weit)
Jede Organisation muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen (Art. 30), Auftragsverarbeitungsverträge vorhalten und eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden melden können.
⏱ Arbeitszeiterfassung (EU-weit)
Das CCOO-Urteil des EuGH (C-55/18) verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit, die nationale Umsetzung variiert von Land zu Land.
Ein orientierender Überblick, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie stets die nationale Gesetzgebung und behördliche Hinweise.
Arbeitsschutzgesetz §5/§6 (Gefährdungsbeurteilung)
Jeder Arbeitgeber muss nach §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und nach §6 dokumentieren. Alle Pflichten, Fristen und Sanktionen im Überblick.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einer internen Meldestelle. Alle Pflichten, die 7-Tage- und 3-Monats-Fristen sowie Bußgelder.