Drittlandübermittlung
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR – etwa wenn ein Unternehmen einen US-amerikanischen Cloud-Dienst nutzt. Die Übermittlung erfordert eine gültige Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V der DSGVO: einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (wie das EU-US Data Privacy Framework), Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Nach dem Schrems-II-Urteil muss das Unternehmen zudem beurteilen, ob das Schutzniveau im Empfängerland tatsächlich ausreichend ist. Drittlandübermittlungen müssen im Verzeichnis nach Artikel 30 und in der Datenschutzerklärung angegeben werden.

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Jonas Jensen, Gründer von Verkta