Auftragsverarbeiter
Ein Unternehmen oder eine Person, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen und nach dessen Weisung verarbeitet – etwa ein Cloud-Anbieter, ein Lohnbüro oder ein HR-System. Der Auftragsverarbeiter darf die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen und muss die Anforderungen der DSGVO an Sicherheit und Vertraulichkeit erfüllen. Das Verhältnis muss in einem schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt werden. Setzt der Auftragsverarbeiter selbst Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter) ein, bedarf dies der Zustimmung des Verantwortlichen.

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Jonas Jensen, Gründer von Verkta