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NIS2

Die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (2022/2555), die die Sicherheitsanforderungen an Netz- und Informationssysteme für wesentliche und wichtige Einrichtungen in einer Vielzahl von Sektoren verschärft – etwa Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur und Lebensmittel. Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagement einführen, die Sicherheit der Lieferkette adressieren und erhebliche Vorfälle den Behörden melden; bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Geldbußen, und die Geschäftsleitung kann persönlich haftbar gemacht werden. NIS2 gilt typischerweise für mittlere und große Unternehmen in den erfassten Sektoren, betrifft aber auch kleinere Zulieferer indirekt über die Anforderungen ihrer Kunden. In Dänemark wurde die Richtlinie mit Wirkung zum 1. Juli 2025 durch Gesetz umgesetzt.

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