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Dänisches Whistleblower-Gesetz

Das dänische Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937), das seit Dezember 2021 in Kraft ist. Es verpflichtet private Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie die meisten öffentlichen Arbeitgeber, ein internes Whistleblower-System einzurichten – die Pflicht gilt für Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten seit dem 17. Dezember 2023. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien und verlangt Vertraulichkeit, eine Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen und eine Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten. Verstöße können Geldbußen und Schadensersatzpflicht nach sich ziehen.

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