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SCC (Standardvertragsklauseln)

Die Standardverträge der EU-Kommission, die Unternehmen als Übermittlungsgrundlage nutzen können, wenn personenbezogene Daten ohne Angemessenheitsbeschluss in Länder außerhalb der EU/des EWR gesendet werden. Die geltenden SCC von 2021 gliedern sich in Module, die verschiedene Konstellationen von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern abdecken. Die Klauseln müssen unverändert unterzeichnet werden und sind nach Schrems II durch eine Bewertung der Rechtslage im Empfängerland sowie gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung zu ergänzen. In der Praxis sind SCC die für KMU am häufigsten genutzte Übermittlungsgrundlage.

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